Anspruch auf Pflege besteht bei:   geistig, körperlich, seelischer Krankheiten die länger als 6 Monate andauern und erheblich beeinträchtigen. Beeinträchtigungen sind: Verlust, Lähmung, Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,  Funktionsstörungen der inneren Organe des Zentralnervensystems,  Antriebs-, Gedächtnis-, Orientierungsstörungen, Psychosen, Neurosen,  geistige Behinderungen. Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
   Leistungen der Krankenkasse:     Medikamentengabe, Wundversorgung Kompressionsverbände     An und Ausziehen Kompressionsstrümpfe Blutzuckerkontrolle, Insulintherapie,     Injektionen >Leistungen der Krankenkasse können   durch den Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
   Leistungen der Pflegekasse:     gesamte oder teilweise Körperpflege Verabreichen von Sondennahrung Inkontinenzversorgung   Zubereitung von Mahlzeiten hauswirtschaftliche Versorgung Betreuungsleistungen Beratungseinsätze, Mobilisation Betten, Lagern     Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Je nach Umfang der Pflege    unterteilen sich die Leistungen in 5 Pflegegrade.     Sachleistungen nach § 36 SGB XI Pflegegrad 1   125,-€ Pflegegrad 2   689,-€ Pflegegrad 3 1298,-€ Pflegegrad 4 1612,-€ Pflegegrad 5 1995,-€ > Betreuungsleistungen: 125,-€